Lotgenootje Träume
Artikel 1 – Allgemeines
1.1 Die Aktion „Lotgenootje Träume“ wird von der Lotgenootje B.V. mit Sitz in De Geer 2, 4233 HX Ameide, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 96922125, veranstaltet, nachfolgend „Lotgenootje“ genannt.
1.2 Mit der Teilnahme an Lotgenootje Träume erklärt der Teilnehmer, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.
1.3 Lotgenootje Träume ist ein Preisausschreiben, bei dem Teilnehmer einen Traum für eine andere Person einreichen können, versehen mit einer selbst verfassten Begründung. Der Teilnehmer konkurriert ausschließlich mit dem Inhalt und der Qualität dieser Einsendung.
1.4 Aus allen gültigen Einsendungen wählt eine von Lotgenootje zusammengestellte Jury auf der Grundlage vorab festgelegter inhaltlicher Bewertungskriterien einen Traum aus (Artikel 9 und Anlage A).
1.5 Die Auswahl erfolgt ausdrücklich nicht durch Verlosung, zufällige Ziehung oder irgendeine andere Form des Zufalls, in keiner Phase der Aktion. Der Inhalt und die Bewertung der Einsendung sind für die Auswahl maßgebend. Die Teilnehmer können durch Inhalt und Qualität ihrer Einsendung das Ergebnis maßgeblich beeinflussen.
1.6 Lotgenootje Träume ist damit ein Preisausschreiben und kein Glücksspiel im Sinne von Artikel 1 des niederländischen Glücksspielgesetzes (Wet op de kansspelen). Der Verhaltenskodex für Gewinnspiele zu Werbezwecken (Gedragscode promotionele kansspelen) findet keine Anwendung, und auf den Traum ist keine Glücksspielsteuer zu entrichten.
1.7 Diese Teilnahmebedingungen einschließlich des Bewertungsrahmens in Anlage A wurden vor Beginn des Aktionszeitraums festgelegt und sind während des Aktionszeitraums kostenlos unter [URL] einsehbar. Sie werden nach Beginn des Aktionszeitraums nicht geändert, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 18.
Artikel 2 – Aktionszeitraum
2.1 Die Aktion läuft vom 6. November 2026 bis einschließlich 27. Dezember 2026.
2.2 Nur Käufe und Einsendungen, die innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, können in der Aktion berücksichtigt werden.
2.3 Der ausgewählte Traum wird voraussichtlich am 29. Dezember 2026 bekannt gegeben.
2.4 Lotgenootje behält sich das Recht vor, das Datum der Bekanntgabe aus organisatorischen oder anderen schwerwiegenden Gründen zu ändern.
2.5 Einsendungen, die nach dem 27. Dezember 2026, 23:59 Uhr (niederländische Zeit), bei Lotgenootje eingehen, werden nicht bearbeitet. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs in den Systemen von Lotgenootje.
Artikel 3 – Wer kann teilnehmen?
3.1 Die Teilnahme steht natürlichen Personen ab 18 Jahren offen, die in den Niederlanden, Belgien oder Deutschland wohnhaft sind.
3.2 Mitarbeiter der Lotgenootje B.V., Personen, die unmittelbar an der Organisation oder Bewertung der Aktion beteiligt sind, sowie Jurymitglieder, ebenso deren Partner und Familienangehörige ersten und zweiten Grades, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3.3 Die Teilnahme ist persönlich und nicht übertragbar.
3.4 Jede Person kann während des gesamten Aktionszeitraums höchstens eine gültige Einsendung einreichen, unabhängig von der Anzahl der aufgegebenen Bestellungen.
Artikel 4 – Teilnahmevoraussetzungen
4.1 Um gültig an Lotgenootje Träume teilzunehmen, muss der Teilnehmer während des Aktionszeitraums:
a. eine Bestellung bei Lotgenootje aufgeben, die dem geltenden Aktionsangebot entspricht;
b. innerhalb dieser Bestellung das Angebot von zwei Lotgenootje-Kuscheltieren plus einem kostenlosen Mini oder Kleidungsstück wählen;
c. nach der Bestellung über die dafür bereitgestellte E-Mail, den Link oder die Aktionsseite das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen;
d. einen Traum für eine andere Person einreichen, mit einer selbst verfassten Begründung, die Artikel 5 entspricht;
e. diesen Teilnahmebedingungen zustimmen.
4.2 Im Rahmen des während der Aktion kommunizierten Angebots erhält der Kunde beim Kauf von zwei teilnehmenden Kuscheltieren 50 % Rabatt auf das zweite Kuscheltier sowie ein kostenloses Mini oder Kleidungsstück, soweit und solange dieses Angebot verfügbar ist und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt kommunizierten Teilnahmebedingungen.
4.3 Alle Lotgenootje-Kuscheltiere, die während des Aktionszeitraums für das Aktionsangebot in Betracht kommen, zählen für die Kaufvoraussetzung.
4.4 Ein Kauf allein gilt nicht als Teilnahme. Das Teilnahmeformular muss vollständig und rechtzeitig ausgefüllt und abgesendet werden. Der Kauf selbst begründet weder einen Anspruch auf den Traum noch eine Gewinnchance; ausschließlich die Bewertung der Einsendung ist maßgebend. Die Anzahl oder der Wert der aufgegebenen Bestellungen spielt bei der Bewertung keine Rolle.
4.5 Ein eingereichter Traum ohne einen gültigen dazugehörigen Kauf erfüllt die Teilnahmevoraussetzungen nicht.
4.6 Wird die Bestellung, auf der die Teilnahme beruht, vor der endgültigen Auswahl vollständig storniert oder zurückgesendet, erlischt die Teilnahme automatisch.
4.7 Wird ein Teil der Bestellung zurückgesendet, sodass das in Artikel 4.1 genannte Aktionsangebot nicht mehr erfüllt ist, erlischt die Teilnahme ebenfalls.
4.8 Lotgenootje kann einen Kaufnachweis und weitere Angaben verlangen, um zu prüfen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
4.9 Lotgenootje kann eine Einsendung bei Betrug, Manipulation, falschen Angaben, Missbrauch der Aktion oder einem sonstigen Verstoß gegen diese Bedingungen für ungültig erklären.
4.10 Der Kauf erfolgt zum regulären (Aktions-)Preis; für die Teilnahme an Lotgenootje Träume werden keine zusätzlichen Kosten berechnet. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Teilnehmers wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt; die Artikel 4.6 und 4.7 regeln ausschließlich die Folge einer Stornierung oder Rücksendung für die Teilnahme.
Artikel 5 – Der eingereichte Traum
5.1 Der Teilnehmer reicht einen Traum für eine andere Person ein, nachfolgend „Traumempfänger“ genannt.
5.2 Der Teilnehmer hat wahrheitsgemäß zu beschreiben, warum er den betreffenden Traum für diese Person wahr werden lassen möchte.
5.3 Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Informationen die Privatsphäre des Traumempfängers oder anderer Personen nicht unnötig oder unzulässig verletzen.
5.4 Lotgenootje kann nach der Auswahl zusätzliche Informationen und Nachweise zur Überprüfung der Geschichte und der Umsetzbarkeit des Traums anfordern.
5.5 Der Teilnehmer steht dafür ein, dass die übermittelten Informationen, soweit billigerweise möglich, zutreffend und nicht bewusst irreführend sind.
5.6 Die Einsendung besteht aus einer vom Teilnehmer selbst verfassten Begründung von mindestens 100 und höchstens 750 Wörtern, ergänzt durch eine kurze Beschreibung des Traums. Einsendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind ungültig und werden der Jury nicht vorgelegt.
5.7 Mit der Einsendung räumt der Teilnehmer Lotgenootje das Recht ein, die Einsendung für die Bewertung, Überprüfung und Organisation der Aktion zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der gesonderten Einwilligung gemäß Artikel 13.
Artikel 6 – Der Traum und der Höchstwert
6.1 Lotgenootje wählt einen Traum zur Verwirklichung aus.
6.2 Der maximale wirtschaftliche Wert des gesamten von Lotgenootje finanzierten Traums beträgt €30.000 einschließlich Mehrwertsteuer.
6.3 Der Wert des Traums bemisst sich nach den von Lotgenootje tatsächlich entstandenen oder billigerweise entstehenden Kosten und/oder dem wirtschaftlichen Wert der gelieferten Waren und Dienstleistungen.
6.4 Der Traum oder ein Teil davon kann nicht gegen Bargeld, Gutscheine oder eine sonstige Geldleistung eingetauscht werden.
6.5 Kann der gewählte Traum für weniger als €30.000 verwirklicht werden, hat der ausgewählte Teilnehmer oder Traumempfänger keinen Anspruch auf die Differenz.
6.6 Der Betrag von €30.000 ist ein Höchstbudget und kein garantierter Mindestwert des verwirklichten Traums.
6.7 Lotgenootje legt in Absprache mit dem ausgewählten Teilnehmer und dem Traumempfänger die endgültige praktische Ausgestaltung des Traums fest.
6.8 Kosten, die Lotgenootje für Foto-, Film- und Tonaufnahmen, Kommunikation, Personal und Organisation entstehen, gehören nicht zum Wert des Traums im Sinne von Artikel 6.2.
6.9 Da Lotgenootje Träume ein Preisausschreiben und kein Glücksspiel ist, ist in den Niederlanden auf den Traum keine Glücksspielsteuer zu entrichten, und Lotgenootje behält keine Steuern ein. Teilnehmer und Traumempfänger, die außerhalb der Niederlande wohnen, sind selbst für etwaige steuerliche Verpflichtungen in ihrem Wohnsitzland verantwortlich.
Artikel 7 – Umsetzbarkeit des Traums
7.1 Lotgenootje ist nicht verpflichtet, einen eingereichten Traum ganz oder teilweise umzusetzen, wenn die Umsetzung nach vernünftigem Ermessen von Lotgenootje:
a. gesetzlich nicht zulässig ist;
b. unsicher oder unverantwortlich ist;
c. billigerweise nicht durchführbar ist;
d. mehr kostet als das verfügbare Höchstbudget;
e. von Dritten abhängt, die nicht mitwirken wollen oder können;
f. sich aufgrund von Verfügbarkeit, Planung, Reisebeschränkungen, medizinischen Umständen, Sicherheit oder höherer Gewalt als unmöglich erweist;
g. Rechte Dritter verletzt;
h. im Widerspruch zur Mission, zum Ruf oder zu den Werten von Lotgenootje steht; oder
i. aus einem anderen schwerwiegenden Grund billigerweise nicht von Lotgenootje verlangt werden kann.
7.2 Erweist sich ein Teil des Traums als nicht umsetzbar, kann Lotgenootje gemeinsam mit dem Traumempfänger nach einer passenden Alternative suchen.
7.3 Lotgenootje ist nicht verpflichtet, das gesamte Höchstbudget aufzuwenden, um eine Alternative zu ermöglichen.
Artikel 8 – Jury
8.1 Die gültigen Einsendungen werden von einer von Lotgenootje zusammengestellten Jury aus mindestens drei Personen bewertet. Die Jury wird vor Beginn des Aktionszeitraums zusammengestellt.
8.2 Jurymitglieder dürfen kein unmittelbares persönliches Interesse an den von ihnen bewerteten Einsendungen haben und erklären dies vor der Bewertung schriftlich. Ein Jurymitglied, das einen Teilnehmer oder Traumempfänger persönlich kennt, enthält sich der Bewertung dieser Einsendung.
8.3 Lotgenootje bestimmt die Zusammensetzung der Jury.
8.4 Die Namen der Jurymitglieder müssen nicht vorab veröffentlicht werden.
8.5 Die Jury bewertet ausschließlich gültige Einsendungen.
8.6 Die Entscheidung der Jury wird, versehen mit den je Kriterium vergebenen Punktzahlen und einer kurzen Begründung, schriftlich oder digital festgehalten und von Lotgenootje mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt.
8.7 Über die inhaltliche Bewertung oder Entscheidung der Jury wird keine Korrespondenz geführt, unbeschadet des Beschwerdeverfahrens nach Artikel 19 für Beschwerden über das durchgeführte Verfahren.
8.8 Jedes Jurymitglied bewertet die ihm vorgelegten Einsendungen zunächst einzeln und unabhängig anhand der Kriterien von Artikel 9 und des Bewertungsrahmens in Anlage A. Anschließend legt die Jury in gemeinsamer Beratung die Endbewertung fest. Lotgenootje übergibt der Jury die Einsendungen ohne Namen, Adresse und Bestelldaten des Teilnehmers, soweit der Inhalt der Einsendung dies zulässt.
Artikel 9 – Bewertungskriterien
9.1 Jede gültige Einsendung wird anhand von fünf vorab festgelegten Kriterien bewertet, wie im Bewertungsrahmen in Anlage A näher ausgeführt, der Bestandteil dieser Bedingungen ist.
9.2 Die fünf Bewertungskriterien sind:
1. Persönliche Bedeutung – Das Maß, in dem der Traum für den Traumempfänger eine besondere persönliche Bedeutung hat.
2. Positive Wirkung – Das Maß, in dem die Verwirklichung des Traums voraussichtlich eine bedeutsame und positive Wirkung auf den Traumempfänger hat.
3. Passung zu Lotgenootje Träume – Das Maß, in dem die Geschichte zur Mission von Lotgenootje passt, in besonderen oder verletzlichen Momenten Unterstützung, Verbundenheit und Bedeutung zu bieten.
4. Kraft der Geschichte – Die Aufrichtigkeit, Besonderheit und Überzeugungskraft der eingereichten Geschichte.
5. Umsetzbarkeit – Das Maß, in dem der Traum innerhalb eines Höchstbudgets von €30.000 und innerhalb angemessener organisatorischer, rechtlicher, praktischer und sicherheitsbezogener Grenzen verwirklicht werden kann.
9.3 Für jedes Kriterium können gemäß der Bewertungsrubrik in Anlage A höchstens 10 Punkte vergeben werden.
9.4 Eine Einsendung kann somit höchstens 50 Punkte erreichen.
9.5 Alle fünf Kriterien wiegen grundsätzlich gleich schwer.
9.6 Die Jury hält ihre Bewertung gemäß dem Jury-Protokoll von Lotgenootje in Anlage A fest, das vor Beginn des Aktionszeitraums festgelegt wurde.
9.7 Die Einsendung mit der höchsten Endbewertung wird ausgewählt, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Artikeln 9.8, 10 und 11.
9.8 Enden zwei oder mehr Einsendungen gleichauf oder hält die Jury aus schwerwiegenden inhaltlichen Gründen eine nähere Bewertung für erforderlich, bewertet die Jury diese Einsendungen anhand derselben Kriterien erneut und hält die Gründe hierfür schriftlich fest.
9.9 Auch bei gleicher Bewertung wird nicht gelost. Die Jury trifft letztlich aus inhaltlichen Gründen eine endgültige Entscheidung gemäß Artikel 9.10.
9.10 Enden Einsendungen auch nach erneuter Bewertung gleichauf, gilt folgende Rangfolge: Die Einsendung mit der höchsten Punktzahl bei Kriterium 1 (Persönliche Bedeutung) hat Vorrang; bei Gleichstand folgt die höchste Punktzahl bei Kriterium 2, danach Kriterium 4, danach Kriterium 3 und schließlich Kriterium 5. Besteht auch dann Gleichstand, entscheidet die Jury mit Stimmenmehrheit, ausschließlich aus inhaltlichen Gründen, und hält diese Gründe schriftlich fest.
9.11 Gehen mehr als 200 gültige Einsendungen ein, kann Lotgenootje eine Vorauswahl durch mindestens zwei Jurymitglieder durchführen lassen, die jede Einsendung unabhängig voneinander anhand derselben Kriterien und Rubrik bewerten. Die Einsendungen mit den höchsten Vorauswahl-Punktzahlen werden der gesamten Jury vorgelegt. Auch die Vorauswahl erfolgt ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten, ohne jede Form von Verlosung, Stichprobe oder Zufallsauswahl.
9.12 Teilnehmer können aus der Bewertung anderer Einsendungen keine Rechte herleiten. Publikumsstimmen, Anzahl von Likes, Kommentaren oder Shares sowie Umfang oder Wert der Bestellung spielen bei der Bewertung keine Rolle.
Artikel 10 – Bekanntgabe und Kontakt
10.1 Lotgenootje beabsichtigt, den ausgewählten Teilnehmer am oder um den 29. Dezember 2026 persönlich zu kontaktieren.
10.2 Der Kontakt erfolgt über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten. Lotgenootje unternimmt mindestens zwei nachweisbare Kontaktversuche über verschiedene Kanäle (beispielsweise E-Mail und Telefon).
10.3 Der ausgewählte Teilnehmer muss innerhalb von 72 Stunden nach dem ersten nachweisbaren Kontakt von Lotgenootje antworten.
10.4 Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, kann Lotgenootje die Auswahl verfallen lassen.
10.5 Lotgenootje kann vor der endgültigen Bestätigung prüfen, ob Teilnehmer und Einsendung alle Teilnahmebedingungen erfüllen.
10.6 Die Auswahl durch die Jury begründet erst dann einen endgültigen Anspruch auf Umsetzung des Traums, nachdem Lotgenootje festgestellt hat, dass alle Bedingungen erfüllt sind und die erforderlichen Vereinbarungen und Einwilligungen festgehalten wurden.
Artikel 11 – Ersatzauswahl
11.1 Der Anspruch auf Verwirklichung des Traums kann erlöschen, wenn:
a. der ausgewählte Teilnehmer nicht innerhalb von 72 Stunden antwortet;
b. sich herausstellt, dass der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt;
c. sich die ursprüngliche Bestellung als ungültig, storniert oder entgegen Artikel 4 zurückgesendet erweist;
d. bewusst falsche oder irreführende Informationen übermittelt wurden;
e. der Traumempfänger nicht mitwirken möchte;
f. erforderliche Einwilligungen fehlen;
g. der Teilnehmer oder Traumempfänger Vereinbarungen, die für die Verwirklichung des Traums billigerweise erforderlich sind, nicht einhalten will;
h. sich der Traum nach näherer Prüfung als nicht in angemessener Weise umsetzbar erweist; oder
i. sonstige Umstände eintreten, aufgrund derer die Umsetzung billigerweise nicht möglich ist.
11.2 Erlischt die ursprüngliche Auswahl, hat Lotgenootje das Recht, die Jury eine andere gültige Einsendung auswählen zu lassen.
11.3 Die Ersatz-Einsendung wird erneut anhand derselben Bewertungskriterien ausgewählt, wobei die Einsendung mit der nächsthöheren Endbewertung in Betracht kommt.
11.4 Auch bei einer Ersatzauswahl findet keine zufällige Ziehung und keine Verlosung statt.
Artikel 12 – Umsetzung des Traums
12.1 Lotgenootje ist bestrebt, den ausgewählten Traum innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen Bekanntgabe zu verwirklichen.
12.2 Das bedeutet, dass der Traum grundsätzlich spätestens am 29. Juni 2027 umgesetzt wird.
12.3 Ist die Umsetzung innerhalb dieser Frist aufgrund der Art des Traums, der Verfügbarkeit Dritter, der Wetterverhältnisse, von Reisebeschränkungen, höherer Gewalt oder anderer billigerweise relevanter Umstände nicht möglich, können Lotgenootje und der Traumempfänger schriftlich eine andere Frist vereinbaren.
12.4 Das genaue Datum, der Ort und die Art der Umsetzung werden in Absprache festgelegt.
12.5 Der ausgewählte Teilnehmer und/oder Traumempfänger haben alle billigerweise erforderliche Mitwirkung zu leisten.
Artikel 13 – Film-, Foto- und Tonaufnahmen
13.1 Ein wichtiger Bestandteil von Lotgenootje Träume ist es, die Geschichte und die Verwirklichung des ausgewählten Traums festzuhalten und zu teilen.
13.2 Die Mitwirkung an Foto-, Video- und Tonaufnahmen rund um die Vorbereitung und Umsetzung des Traums ist daher eine Voraussetzung für die endgültige Verwirklichung des ausgewählten Traums.
13.3 Vor der Umsetzung werden mit den betreffenden Personen gesonderte schriftliche Vereinbarungen über das Recht am eigenen Bild, Nutzungsrechte und die Verarbeitung von Bild- und Tonmaterial getroffen.
13.4 Der ausgewählte Teilnehmer und der Traumempfänger haben vor der Umsetzung des Traums die gesonderte Medien- und Einwilligungserklärung von Lotgenootje zu unterzeichnen.
13.5 In dieser gesonderten Vereinbarung kann unter anderem die Einwilligung zur Nutzung des erstellten Materials erteilt werden über: die Website und die Webshops von Lotgenootje; organische Social-Media-Kanäle; bezahlte Werbung; E-Mail-Marketing; PR und Pressekommunikation; Online- und Offline-Marketingmaßnahmen; Präsentationen und Markenkommunikation von Lotgenootje.
13.6 Lotgenootje leitet aus diesen Teilnahmebedingungen keine weitergehenden Rechte ab als die Rechte, die letztlich gesondert schriftlich mit den betreffenden Personen vereinbart werden.
13.7 Ist der Traumempfänger oder eine andere erkennbar abgebildete Person minderjährig, gelten zusätzliche Einwilligungserfordernisse seitens ihres Elternteils oder gesetzlichen Vertreters.
13.8 Die Verweigerung der in diesem Artikel genannten Mitwirkung oder Einwilligung führt ausschließlich zum Erlöschen des Anspruchs auf Verwirklichung des Traums gemäß Artikel 11 und niemals zu einer Schadensersatzpflicht des Teilnehmers oder Traumempfängers.
Artikel 14 – Personenbezogene Daten und Datenschutz
14.1 Lotgenootje verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
14.2 Personenbezogene Daten können unter anderem verarbeitet werden zur Erfassung und Kontrolle der Teilnahme, Bewertung der Einsendung, Kommunikation mit dem Teilnehmer, Auswahl durch die Jury, Überprüfung der übermittelten Informationen sowie Organisation und Verwirklichung des Traums.
14.3 Informationen über den Traumempfänger werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Aktion erforderlich ist und auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht.
14.4 Teilnehmer werden gebeten, im ersten Teilnahmeformular nicht mehr sensible personenbezogene Daten über den Traumempfänger anzugeben, als zur Bewertung der Geschichte erforderlich ist.
14.5 Erweisen sich sensible Informationen später als für die Umsetzung erforderlich, wird Lotgenootje, wo nötig, zusätzliche Einwilligungen oder Informationen unmittelbar bei der betroffenen Person einholen.
14.6 Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von Lotgenootje verwiesen.
14.7 Besondere personenbezogene Daten aus nicht ausgewählten Einsendungen werden spätestens drei Monate nach der Bekanntgabe gelöscht oder anonymisiert. Die Jury-Punktzahlen und die Begründung werden ohne die personenbezogenen Daten aus den Einsendungen gemäß Artikel 8.6 aufbewahrt.
Artikel 15 – Newsletter und Marketing
15.1 Teilnehmern kann während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme die Möglichkeit geboten werden, sich für kommerzielle Kommunikation von Lotgenootje anzumelden.
15.2 Ist für den Versand solcher Kommunikation eine Einwilligung erforderlich, wird diese gesondert eingeholt und ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
15.3 Eine erteilte Einwilligung in kommerzielle Kommunikation kann jederzeit über die hierfür bereitgestellte Abmeldemöglichkeit widerrufen werden.
15.4 Der Widerruf der Einwilligung in künftige kommerzielle Kommunikation hat keinen Einfluss auf eine bereits rechtswirksam eingereichte Teilnahme an Lotgenootje Träume.
Artikel 16 – Haftung
16.1 Lotgenootje wird sich in angemessener Weise bemühen, den ausgewählten Traum sorgfältig und sicher zu verwirklichen.
16.2 Lotgenootje haftet nicht für Schäden, die infolge der Teilnahme an der Aktion oder der Umsetzung des Traums entstehen, soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.
16.3 Das Vorstehende gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Lotgenootje beruhen, oder in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf.
16.4 Lotgenootje haftet nicht für Pflichtverletzungen unabhängiger Dritter, die an der Umsetzung beteiligt sind, es sei denn, Lotgenootje haftet hierfür nach zwingendem Recht.
16.5 Lotgenootje ist nicht verantwortlich für technische Störungen, durch die eine Teilnahme nicht, verspätet oder unvollständig eingeht, es sei denn, dies ist Lotgenootje billigerweise zuzurechnen.
Artikel 17 – Höhere Gewalt
17.1 Bei höherer Gewalt darf Lotgenootje die Umsetzung des Traums ändern, verschieben oder, wenn die Umsetzung dauerhaft unmöglich ist, nach einer passenden Alternative suchen.
17.2 Unter höhere Gewalt fallen unter anderem Umstände außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von Lotgenootje, wie extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Reisebeschränkungen, Streiks, Krankheit, Absagen wesentlicher Dritter und andere vergleichbare Umstände.
Artikel 18 – Änderung oder Beendigung der Aktion
18.1 Lotgenootje darf diese Aktion bei schwerwiegenden Umständen ändern, aussetzen oder vorzeitig beenden.
18.2 Lotgenootje wird hiervon nur Gebrauch machen, soweit dies billigerweise erforderlich ist.
18.3 Änderungen werden, wo möglich, über die Website oder andere geeignete Kommunikationskanäle bekannt gegeben.
18.4 Bereits erworbene Rechte der Teilnehmer werden nicht ohne angemessenen Grund beeinträchtigt.
18.5 Die Bewertungskriterien, die Bewertungsrubrik, die Rangfolge bei Gleichstand und die Art der Auswahl (Artikel 9 und Anlage A) werden nach Beginn des Aktionszeitraums nicht geändert. Wird die Aktion vorzeitig beendet, werden die bis dahin gültigen Einsendungen nach denselben Kriterien bewertet, es sei denn, die Beendigung erfolgt, bevor eine gültige Einsendung eingegangen ist.
Artikel 19 – Beschwerden
19.1 Fragen oder Beschwerden zu dieser Aktion können an info@lotgenootje.com gesendet werden.
19.2 Lotgenootje ist bestrebt, innerhalb von 7 Tagen inhaltlich auf eine Beschwerde zu antworten.
19.3 Beschwerden über das durchgeführte Verfahren (darunter die Gültigkeitsprüfung, die Fristen und die Anwendung von Artikel 9) werden von Lotgenootje bearbeitet. Über die inhaltliche Würdigung der Einsendungen durch die Jury wird gemäß Artikel 8.7 keine Korrespondenz geführt. Teilnehmer können sich darüber hinaus an die niederländische Stiftung Werbekodex (Stichting Reclame Code) wenden.
Artikel 20 – Schlussbestimmungen
20.1 Auf Lotgenootje Träume und diese Teilnahmebedingungen ist niederländisches Recht anwendbar.
20.2 Erweist sich eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise als ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
20.3 Lotgenootje darf eine ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und der Tragweite der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
20.4 In Fällen, die diese Bedingungen nicht regeln, entscheidet Lotgenootje unter Beachtung der anwendbaren Gesetzgebung sowie von Zumutbarkeit und Billigkeit, wobei auch dann bei der Auswahl keinerlei Form von Verlosung oder Zufall angewendet wird.
20.5 Soweit zwingendes Verbraucherrecht des Wohnsitzlandes eines Teilnehmers aus Belgien oder Deutschland Anwendung findet, werden die daraus folgenden Rechte durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
Stand: Oktober 2026, festgelegt am [Datum] vor Beginn des Aktionszeitraums. Anlage A ist fester Bestandteil dieser Bedingungen.
Anlage A – Jury-Protokoll und Bewertungsrahmen Lotgenootje Träume
Diese Anlage ist Bestandteil der Allgemeinen Teilnahmebedingungen von Lotgenootje Träume und wurde vor Beginn des Aktionszeitraums festgelegt. Sie beschreibt, wie die Jury zu ihrer Bewertung gelangt und wie jedes Kriterium bewertet wird.
A.1 Grundsätze
1. Die Auswahl beruht ausschließlich auf Inhalt und Qualität der Einsendung, bewertet anhand der fünf Kriterien von Artikel 9 und der Rubrik in A.4.
2. In keiner Phase (Gültigkeitsprüfung, Vorauswahl, Bewertung, Gleichstand, Ersatzauswahl) werden Verlosung, Ziehung, Stichprobe, zufällige Reihenfolge oder irgendeine andere Form des Zufalls angewendet.
3. Umfang oder Wert der Bestellung, Anzahl der Bestellungen, Publikumsstimmen, Likes, Kommentare und Shares spielen keinerlei Rolle.
4. Jedes Jurymitglied bewertet zunächst einzeln und unabhängig; erst danach findet die Jurybesprechung statt.
A.2 Zusammensetzung und Unabhängigkeit der Jury
1. Die Jury besteht aus mindestens drei Personen und wird von Lotgenootje vor dem 6. November 2026 zusammengestellt. Lotgenootje hält die Zusammensetzung schriftlich fest.
2. Jedes Jurymitglied unterzeichnet vorab eine Erklärung, dass es kein persönliches Interesse an den Einsendungen hat, die Vertraulichkeit wahrt und sich der Bewertung von Einsendungen von Personen enthält, die es persönlich kennt.
3. Jurymitglieder erhalten keine vom Ergebnis abhängige Vergütung und nehmen keine Geschenke oder Kontaktaufnahmen von Teilnehmern an.
4. Lotgenootje bestellt einen Sekretär (kein Jurymitglied), der den Prozess überwacht, die Gültigkeitsprüfung durchführt und die Dokumentation übernimmt.
A.3 Verfahren
Schritt 1 – Gültigkeitsprüfung (Sekretär). Nach Ende des Aktionszeitraums prüft der Sekretär jede Einsendung anhand der Artikel 3, 4 und 5: gültiger Kauf innerhalb des Aktionszeitraums, vollständiges Teilnahmeformular, eine Einsendung pro Person, Wortgrenzen, kein ausgeschlossener Teilnehmer. Ungültige Einsendungen werden mit Begründung erfasst und der Jury nicht vorgelegt.
Schritt 2 – Anonymisierung. Der Sekretär entfernt Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Bestelldaten des Teilnehmers und vergibt an jede gültige Einsendung eine laufende Nummer. Die Einsendungen werden der Jury in der Reihenfolge des Eingangs (nicht zufällig) übergeben.
Schritt 3 – Vorauswahl (nur bei mehr als 200 gültigen Einsendungen, Artikel 9.11). Mindestens zwei Jurymitglieder bewerten unabhängig voneinander jede Einsendung nach allen fünf Kriterien mit der Rubrik in A.4. Die durchschnittliche Vorauswahl-Punktzahl bestimmt, welche Einsendungen (mindestens die 25 höchsten) an die gesamte Jury gehen. Bei Punktgleichheit an der Grenze kommen alle Einsendungen mit dieser Punktzahl weiter.
Schritt 4 – Einzelbewertung. Jedes Jurymitglied bewertet jede ihm vorgelegte Einsendung einzeln nach jedem Kriterium (0–10 Punkte) mit dem Bewertungsbogen und notiert je Kriterium eine kurze Begründung (ein bis drei Sätze). Die Bewertungen werden eingereicht, bevor die Jurybesprechung beginnt.
Schritt 5 – Jurybesprechung. Der Sekretär berechnet je Einsendung die durchschnittliche Punktzahl pro Kriterium und die Gesamtpunktzahl (maximal 50). Die Jury bespricht die am höchsten bewerteten Einsendungen (mindestens die fünf höchsten) und legt die Endbewertung fest. Ein Jurymitglied darf seine Bewertung nach der Besprechung anpassen, sofern der Grund festgehalten wird.
Schritt 6 – Gleichstand. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erfolgt eine erneute Bewertung der betreffenden Einsendungen (Artikel 9.8) und anschließend die Rangfolge nach Artikel 9.10: Kriterium 1, dann 2, dann 4, dann 3, dann 5 und schließlich Stimmenmehrheit aus inhaltlichen Gründen mit schriftlicher Begründung.
Schritt 7 – Dokumentation. Der Sekretär erstellt einen Jurybericht mit: Datum, anwesende Jurymitglieder, Anzahl der eingegangenen und gültigen Einsendungen, die Bewertungsbögen, die Rangliste, die Begründung der Wahl und die Art, wie ein etwaiger Gleichstand entschieden wurde. Alle Jurymitglieder unterzeichnen den Bericht. Der Bericht wird mindestens sieben Jahre aufbewahrt (Artikel 8.6).
Schritt 8 – Überprüfung und Bekanntgabe. Lotgenootje überprüft die ausgewählte Einsendung gemäß den Artikeln 5.4, 10 und 11. Erlischt die Auswahl, kommt die Einsendung mit der nächsthöheren Endbewertung in Betracht (Artikel 11.3).
A.4 Bewertungsrubrik je Kriterium
Jedes Kriterium wird auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet. Die folgenden Beschreibungen geben an, welche Punktzahl welcher Qualität entspricht. Zwischenwerte sind zulässig; maßgebend ist die Beschreibung der nächstliegenden Stufe.
Kriterium 1 – Persönliche Bedeutung (max. 10 Punkte)
| Punkte | Beschreibung |
|---|---|
| 0–2 | Der Traum ist allgemein oder austauschbar; die Verbindung zum Traumempfänger geht aus der Geschichte nicht hervor. |
| 3–5 | Der Traum hat Bedeutung für den Traumempfänger, aber diese Bedeutung wird nur begrenzt begründet oder bleibt allgemein. |
| 6–8 | Der Traum ist deutlich mit der Person, ihrem Leben, ihrer Geschichte oder ihrer Situation verbunden; die Begründung macht nachvollziehbar, warum gerade dieser Traum für gerade diese Person. |
| 9–10 | Der Traum ist untrennbar mit dem Traumempfänger verbunden; die Geschichte zeigt überzeugend, dass der Traum eine tiefe, spezifische und persönliche Bedeutung hat, die für keinen anderen gelten würde. |
Kriterium 2 – Positive Wirkung (max. 10 Punkte)
| Punkte | Beschreibung |
|---|---|
| 0–2 | Es wurde nicht nachvollziehbar gemacht, dass die Verwirklichung für den Traumempfänger etwas Wesentliches verändert. |
| 3–5 | Die Verwirklichung ist schön oder wertvoll, aber die Wirkung ist kurzlebig oder nur begrenzt begründet. |
| 6–8 | Die Verwirklichung hat voraussichtlich einen deutlich positiven Einfluss auf Wohlbefinden, Genesung, Verbundenheit oder Perspektive des Traumempfängers. |
| 9–10 | Die Verwirklichung hat voraussichtlich eine tiefgreifende und nachhaltige positive Wirkung, möglicherweise auch auf das unmittelbare Umfeld des Traumempfängers, und dies wird konkret begründet. |
Kriterium 3 – Passung zu Lotgenootje Träume (max. 10 Punkte)
| Punkte | Beschreibung |
|---|---|
| 0–2 | Kein erkennbarer Bezug zu Unterstützung, Verbundenheit oder Bedeutung in besonderen oder verletzlichen Momenten. |
| 3–5 | Gewisse Passung zur Mission, aber die Geschichte handelt vor allem von etwas anderem (zum Beispiel ausschließlich ein Luxus- oder Konsumwunsch). |
| 6–8 | Die Geschichte passt deutlich zur Mission: Es geht um Unterstützung oder Verbundenheit in einer besonderen oder verletzlichen Zeit. |
| 9–10 | Die Geschichte verkörpert die Mission: Es geht um Zusammensein, Trost, Unterstützung oder Verbundenheit in einem Moment, der wirklich zählt. |
Kriterium 4 – Kraft der Geschichte (max. 10 Punkte)
| Punkte | Beschreibung |
|---|---|
| 0–2 | Die Geschichte ist unklar, sehr knapp oder wirkt nicht aufrichtig. |
| 3–5 | Die Geschichte ist verständlich, aber wenig unterscheidbar; die Überzeugungskraft ist begrenzt. |
| 6–8 | Die Geschichte ist aufrichtig, klar und überzeugend geschrieben; sie macht dem Leser deutlich, warum dieser Traum zählt. |
| 9–10 | Die Geschichte ist außergewöhnlich aufrichtig, besonders und überzeugend; sie berührt und bleibt haften. Sprachliches Können ist dabei kein Selbstzweck: Eine einfache, aber authentische Geschichte kann die Höchstpunktzahl erreichen. |
Kriterium 5 – Umsetzbarkeit (max. 10 Punkte)
| Punkte | Beschreibung |
|---|---|
| 0–2 | Der Traum ist nicht innerhalb von € 30.000 realisierbar, gesetzlich nicht zulässig, unsicher oder vollständig von Dritten abhängig, die nicht mitwirken werden (Artikel 7). |
| 3–5 | Die Verwirklichung ist denkbar, aber nur mit erheblichen Anpassungen, Unsicherheiten oder Risiken für Budget, Planung oder Sicherheit. |
| 6–8 | Der Traum ist innerhalb des Budgets und innerhalb von sechs Monaten mit normalem organisatorischem Aufwand realisierbar; etwaige Abhängigkeiten sind beherrschbar. |
| 9–10 | Der Traum ist konkret, innerhalb von Budget und Frist gut realisierbar und kann sicher und in Absprache mit dem Traumempfänger umgesetzt werden. |
A.5 Bewertungsbogen (Muster)
Pro Jurymitglied, pro Einsendung: laufende Nummer der Einsendung; Punktzahl und Begründung für Kriterium 1 bis 5; Gesamtpunktzahl (0–50); Datum und Unterschrift oder digitale Bestätigung. Der Sekretär führt die Bögen zur Rangliste zusammen.
A.6 Was nicht zulässig ist
Verlosung, Ziehung oder Zufallsauswahl in irgendeiner Phase; eine Stichprobe aus den Einsendungen; Auswahl nach Eingangsreihenfolge als eigenständiges Kriterium; Publikumsstimmen, Likes oder Shares; Gewichtung von Umfang oder Wert der Bestellung; Änderung von Kriterien, Rubrik oder Rangfolge nach dem 6. November 2026; Bewertung durch Personen, die nicht der vorab zusammengestellten Jury angehören.